Weitere Angelegenheiten
Wir Notare stehen Ihnen darüber hinaus in vielen weiteren Angelegenheiten zur Seite.
Verträge aller Art
Gerne beraten wir Sie auch bei Verträgen, die nicht beurkundungspflichtig sind, und entwerfen und beurkunden dann diese für Sie und Ihre Vertragspartner. So erstellen wir Verträge über Gesellschaften bürgerlichen Rechts, helfen Ihnen bei privaten Darlehensverträgen, können Ihnen aber auch bei Miet- und Pachtverträgen helfen, wenn deren Inhalt über die üblichen Formularverträge hinausgehen oder ein Vorkaufsrecht für den Mieter enthalten sollen. Dank unserer Neutralität brauchen Sie dabei meist nur einen Berater für alle Beteiligte, was Ihnen einiges an Kosten sparen kann, zumal die Beratung nichts extra kostet, wenn es zu einer Beurkundung des Vertrages kommt.
Gesellschafterversammlungen / Hauptversammlungen
Wir stehen Ihnen für die Errichtung von Protokollen über Gesellschafterversammlungen einer GmbH oder über Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft zur Verfügung, die immer beurkundet werden müssen, wenn die Satzung der Gesellschaft geändert wird oder es sich um eine börsennotierte Aktiengesellschaft handelt. Wir beurkunden regelmäßig Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, aber auch Hauptversammlungen von börsennotierten und nicht börsennotierten Aktiengesellschaften. Sie können uns aber auch bei allen anderen Versammlungen von Gesellschaftern oder Aktionären mit der Protokollierung beauftragen.
Stiftungen
Wenn Sie Vermögen für die Erfüllung von Ihnen besonders am Herzen liegenden Zwecken erhalten wollen, indem die Erträge aus dem Vermögen dafür verwendet werden, helfen wir Ihnen bei der Errichtung einer Stiftung, aber auch wenn Sie eine Familienstiftung errichten wollen, die der Versorgung von Familienangehörigen oder der Erhaltung eines Familienunternehmens dienen soll.
Dabei helfen wir Ihnen bei der Formulierung des Stiftungszweckes, der Organisationsstrukturen der Stiftung und der erforderlichen Satzung der Stiftung.
Die für die wirksame Errichtung der Stiftung erforderliche staatliche Anerkennung wird von uns eingeholt.
Beglaubigungen
Mit der Beglaubigung Ihrer Unterschrift unter den verschiedensten Erklärungen, sowohl zur Verwendung bei deutschen oder ausländischen Gerichten und Behörden, als auch für private Zwecke bestätigen wir, dass Sie es waren, der die Unterschrift vorgenommen hat.
Bei der Beglaubigung von Abschriften gewährleisten wir die Übereinstimmung der Abschrift mit dem Original.
Vereine
Wenn Sie einen Verein gründen wollen oder sich Veränderungen im Vorstand oder in der Satzung ergeben, erstellen wir für Sie die erforderlichen Vereinsregisteranmeldungen und reichen diese für Sie beim zuständigen Amtsgericht ein.
Versiegelung
Sie haben wichtige Dokumente, die Sie vor Zugriff schützen wollen, um sie später in Gerichtsverfahren als Beweismittel nutzen zu können oder um später Ihr Urheberrecht nachweisen zu können? Diese können wir für Sie in einem verschlossenen Umschlag versiegeln.
Eidesstattliche Versicherungen
Wenn Sie vor Gericht oder gegenüber einer Behörde Tatsachen glaubhaft machen müssen, aber keine anderen Beweismittel haben, können wir für Sie eine eidesstattliche Versicherung beurkunden.
Und noch vieles mehr
Auch noch andere Angelegenheiten können wir für Sie erledigen:
Wir erstellen Vermögensverzeichnisse, wir erteilen Tatsachenbescheinigungen, beurkunden tatsächliche Vorgänge und helfen bei der Schlichtung von Streitigkeiten.