Öffnungszeiten

Unser Notarbüro ist von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr für Sie geöffnet.

Nach Bedarf sind Termine auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch, eine Beurkundung oder Beglaubigung zur Verfügung. Vereinbaren Sie dazu bitte telefonisch einen entsprechenden Termin.

Beglaubigungen von Unterschriften oder Dokumenten können zwar ohne Terminabsprache vorgenommen werden, wenn ein Notar im Büro anwesend ist – da aber wegen eventueller Auswärtstermine einmal ein Notar nicht im Büro sein kann, empfehlen wir eine feste Terminvereinbarung oder aber Sie erkundigen sich vorab kurz telefonisch, ob ein Notar anwesend ist.

Auswärtsbeurkundung?

Falls aus gesundheitlichen Gründen erforderlich, kann der Termin auch außerhalb unserer Büroräume, also beispielsweise bei Ihnen zu Hause stattfinden. Solche Auswärtstermine können wir aber grundsätzlich nur innerhalb unseres Amtsbereiches vornehmen. Hierzu gehören folgende Ortschaften:

  • Aschaffenburg

  • Bessenbach

  • Dammbach

  • Goldbach

  • Großostheim

  • Haibach

  • Heigenbrücken

  • Heimbuchenthal

  • Hösbach

  • Johannesberg

  • Kleinostheim

  • Laufach

  • Mainaschaff

  • Mespelbrunn

  • Sailauf

  • Stockstadt a. Main

  • Waldaschaff

  • Weibersbrunn

Außerhalb dieser Orte ist ein Auswärtstermin nur dann möglich, wenn ein besonderer Vertrauensbezug zwischen Notar und Beteiligten dies rechtfertigt oder wenn ein Beteiligter mit Wohnsitz im genannten Amtsbereich sich in einem Krankenhaus außerhalb des Amtsbereichs aufhält, ferner wenn nach Entwurfsfertigung aus unvorhersehbaren Gründen die Beurkundung außerhalb des genannten Amtsbereichs erfolgen muss.

Sie sind bei der Wahl Ihres Notars jedoch völlig frei. Sie können also selbstverständlich auch dann gerne zu uns kommen, wenn Sie außerhalb unseres Amtsbereiches wohnen.

Bitte beachten Sie, dass bei einem auswärtigen Beurkundungstermin zusätzliche Gebühren entstehen.

Nicht vergessen!

Bei Beurkundungen oder Beglaubigungen müssen sich alle Vertragsbeteiligten durch einen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können, sofern der jeweilige Notar sie nicht schon aufgrund vorheriger, kürzlicher Amtstätigkeit kennt.

Für den Fall einer eventuellen Vertretung des Notars sollten auch als dem Notar bekannte Personen immer einen Personalausweis oder Reisepass bei sich haben.