Erbrecht

Testament und Erbvertrag

Egal ob Sie ein Testament oder einen Erbvertrag errichten wollen: Wir beraten Sie umfassend über die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können nämlich nicht nur einen oder mehrere Erben benennen und Einzelgegenstände durch Vermächtnisse verteilen, sondern beispielsweise auch Regelungen zur Testamentsvollstreckung vorsehen oder Vor- und Nacherben bestimmen. Leben Sie in einer Patchwork-Familie oder haben Sie Vermögen im Ausland, legen wir bei der Formulierung Ihrer Verfügung von Todes wegen ein ganz besonderes Augenmerk auf die dafür sinnvollen Formulierungen.

Sind Sie nicht deutscher Staatsangehöriger oder haben Sie Ihren dauernden Aufenthalt nicht im Land Ihrer Staatsangehörigkeit, prüfen wir mit Ihnen, ob besser das Erbrecht Ihrer Staatsangehörigkeit oder besser das Recht Ihres Aufenthaltsstaates anwendbar sein sollte und gestalten Ihre erbrechtlichen Verfügungen entsprechend.

Haben Sie bei uns eine Verfügung von Todes wegen beurkundet, melden wir dies dem Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer. Damit ist sichergestellt, dass das Testament oder der Erbvertrag im Todesfall auch aufgefunden wird.

Nachlassabwicklung

Auch wenn jemand verstorben ist, helfen wir Notare Ihnen in wichtigen Angelegenheiten, zum Beispiel beim Antrag auf Erlass eines Erbscheins oder bei der Ausschlagung einer Erbschaft.

Wir unterstützen Sie ferner bei der Verteilung des Nachlasses, vor allem wenn Grundstücke zum Erbe gehören, oder wenn die Erbschaft insgesamt oder einzelne Teile davon veräußert werden sollen.

Bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften helfen wir Notare als neutrale Berater, die widerstreitenden Interessen zu einem für alle Beteiligte zufriedenstellenden Ausgleich zu bringen.