Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir begleiten Ihr Unternehmen in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten und in allen Phasen.
Die Gründung des Unternehmens
Schon bei der Unternehmensgründung beraten wir Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform. Vor allem unter den Gesichtspunkten der Vertretung und der Haftung, aber auch des Bilanz- und Steuerrechts und ob das Unternehmen einzelkaufmännisch geführt wird oder von mehreren gegründet wird, suchen wir mit Ihnen und in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater die passende Rechtsform.
Ist die für Sie richtige Rechtsform gefunden, entweder als eingetragener Kaufmann, als Personenhandelsgesellschaft (OHG oder KG) oder als juristische Person (UG, GmbH oder AG), bereiten wir die notwendigen Urkunden vor und kümmern uns um die Anmeldungen zum Handelsregister.
Veränderungen bei Ihrem Unternehmen
Auch nach der Gründung Ihres Unternehmens stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Hilfe, etwa wenn die Satzung geändert oder ein neuer Geschäftsführer oder Prokurist bestellt werden soll. Sollen das gesamte Unternehmen oder einzelne Geschäftsanteile verkauft werden, betreuen wir Sie ebenso wie bei Umstrukturierungen und Umwandlungen.
Die Unternehmensnachfolge
Wichtig ist uns auch der Themenkreis der Unternehmensnachfolge. Dabei wollen wir Ihnen helfen, den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern und unternehmensgefährdende Erbauseinandersetzungen zu vermeiden.
Ob Sie Ihr Unternehmen schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen oder es vererbt werden soll, oder Sie Ihr Unternehmen an einen geeigneten Nachfolger veräußern wollen: In jedem Fall werden wir Sie umfassend beraten und die Übergabeverträge, Kaufverträge oder entsprechende Verfügungen von Todes wegen beurkunden. Dabei sorgen wir auch für die notwendige Abstimmung der Gesellschaftsverträge mit den beabsichtigten Verträgen oder mit Ihrem Testament.